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Schlichtungsstelle

Kontakt

Seit dem 1. Juli 2001 ist in Sachsen-Anhalt das außergerichtliche Schlichtungsverfahren in einem Teil der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten obligatorisch vorgesehen. Mit dem Faltblatt "Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung in Sachsen-Anhalt" informiert Sie das Justizministerium über das Schlichtungsverfahren. In diesem Faltblatt erfahren Sie, bei welchen Streitigkeiten Sie eine Schlichtungsstelle aufsuchen müssen, welche Schlichtungsstellen vorhanden sind, wie ein Schlichtungsverfahren läuft und welche Kosten auf Sie zukommen können.

 

Als Schiedspersonen für unsere Gemeinde steht
Herr Jürgen Mundt (Vorsitzender) und
Frau Barbara Bleis sowie
Frau Nicolle Schuchardt
zur Verfügung.
Faltblatt Schlichten